Zahnärztliche Chirurgie
Ein Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg wird bei zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen in aller Regel zu Rate gezogen, wenn ein Eingriff als schwierig eingestuft wird oder besondere Risiken birgt.
Dies kann an der Art der geplanten Behandlung liegen, für die ein ausreichendes Maß an chirurgischer Erfahrung benötigt wird, wie z. B. bei der Entfernung verlagerter Weisheitszähne, der Sanierung entzündlicher Herde an Zahnwurzeln oder der offenen Reinigung entzündeter Zahnfleischtaschen. Auch Eingriffe zur Verbesserung des Prothesenhalts bei zunehmendem Knochenabbau gehören hierzu.
Ein Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg wird aber auch bei einem entsprechenden Risikoprofil des Patienten hinzugezogen, z. B. wenn beim Patienten Erkrankungen vorliegen, die den Operationsverlauf oder die Heilung beeinflussen können. Durch das Doppelstudium von Zahnmedizin und Medizin ist ein Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg in der Lage, mit einer solchen Situation kompetent umzugehen und Komplikationen zu vermeiden. Hierzu zählt auch die Behandlung von älteren Patienten, welche nicht selten verschiedene Medikamente dauerhaft einnehmen. Die ärztliche Ausbildung nützt hier, das mit dem jeweiligen Eingriff verbundene Risiko abzuschätzen und es durch eventuelle Umstellung von Medikamenten, unter Einbeziehung des Hausarztes, zu minimieren.
Ein spezieller Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Praxis liegt in der Betreuung von Patienten, die wegen einer Allgemeinerkrankung (z.B Osteoporose) Medikamente zur Knochenhärtung (sog. Bisphosphonate) einnehmen. Solche Patienten werden idealerweise bereits vor Beginn der langfristigen Medikamenteneinnahme von den behandelnden Ärzten zu einer Untersuchung des Zahnstatus vorgestellt und während der Bisphosphonat-Therapie weiterhin durch uns mitbetreut.
Es gibt viele Gründe, aus denen Zähne chirurgisch entfernt werden müssen, z.B. bei starker Zerstörung durch Karies, verbliebenen Zahnwurzelresten oder bei nicht durchgebrochenen Zähnen.
Nicht durchgebrochene Eckzähne können je nach Lage im Kieferknochen unter Umständen freigelegt werden und in Zusammenarbeit mit Kieferorthopäden in die natürliche Zahnreihe eingegliedert werden.
Die Weisheitszähne in Ober- und Unterkiefer finden heute häufig nicht genug Platz im Zahnbogen. Sie treten deshalb gar nicht oder nur teilweise in die Mundhöhle durch. Manchmal liegen sie sogar quer im Kiefer. Solche Zähne werden als „retiniert“ (gar nicht im Mund zu sehen) oder „teilretiniert“ (nur teilweise im Mund zu sehen) bezeichnet.
Zähne, die teilweise oder ganz unter der Mundschleimhaut liegen, lassen sich nur schlecht bzw. gar nicht reinigen. Folge können schmerzhafte Entzündungen an Schleimhaut und Knochen („Schlupfwinkelinfektion“) sein. Mitunter bilden sich auch mit Flüssigkeit gefüllte Hohlräume (Zysten) um die Krone oder die Zahnwurzel des Zahnes. Außerdem können solche Zähne den davor gelegenen Backenzahn beschädigen und die ganze Zahnreihe verschieben.
Weisheitszähne, die nicht vollständig in die Mundhöhle durchgebrochen sind, sollten also schonend entfernt werden. Hierbei dürfen wichtige anatomische Strukturen, wie z.B. die Nachbarzähne, der Unterkiefernerv oder der Zungennerv nicht geschädigt werden. Da Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen tägliche Routine in solchen Eingriffen haben, werden Patienten mit verlagerten Weisheitszähnen häufig zu ihrer Behandlung vom Hauszahnarzt zum MKG-Chirurgen überwiesen.
Meist reicht für eine chirurgische Zahnentfernung eine örtliche Betäubung aus. Bei besonders ängstlichen Patienten oder wenn mehrere Weisheitszähne entfernt werden, kann der Eingriff auch unter Dämmerschlaf (Sedierung) oder Vollnarkose (Allgemeinanästhesie) in unserer Praxis erfolgen. Sprechen Sie uns auf diese Möglichkeit gerne an.
Die Wundheilung dauert etwa eine Woche. Damit sie ohne Probleme verläuft, beachten Sie bitte unsere Empfehlungen in dem für Sie erstellten Merkblatt.
Eine Patienteninformation der Bundeszahnärztekammer zur Weisheitszahnentfernung finden Sie hier.
Bei einer Entzündung des Zahnmarks (Zahnnerv) kann es zur Ausbreitung von Bakterien über den Nervkanal zur Zahnwurzelspitze kommen. Der umliegende Kieferknochen kann dann ebenfalls mit betroffen sein. Eine Zahnwurzelbehandlung über die Zahnkrone ist in vielen Fällen nun nicht mehr möglich. Auch können sich solche entzündlichen Herde im Kieferknochen trotz einer Wurzelbehandlung bilden.
Solche Entzündungsherde sollten immer entfernt werden, auch wenn sie aktuell „stumm“ sind, also keine Beschwerden verursachen. Bakterien und deren giftige Stoffwechselprodukte können sich sonst über die Blutbahn im gesamten Organismus verbreiten und so das Immunsystem schwächen. Auch ist ein akutes Aufflammen der Entzündung möglich. Damit verbunden sind Schwellungen, Eiteransammlungen und Abszesse, die schmerzhaft und nicht ungefährlich sind.
Um einen Zahn mit einem entzündlichen Kieferherd zu erhalten, wird in den meisten Fällen eine operative Entfernung der Wurzelspitze (Wurzelspitzenresektion) durchgeführt. Dazu ist ein kleiner Einschnitt in der Mundschleimhaut und häufiger auch die Eröffnung des Zahns von der Zahnkrone her erforderlich. Durch diese Zugänge werden die Wurzelspitze des betreffenden Zahnes sowie das umliegende entzündete Gewebe entfernt und die Wurzelkanäle gereinigt, desinfiziert und mit einer Füllung abgedichtet. Sollte bereits eine Wurzelkanalfüllung bestehen, wird die eingekürzte Zahnwurzel nach der Entfernung des erkrankten Gewebes zum Knochen hin versiegelt.
Wann eine chirurgische Zahnerhaltung im Einzelfall sinnvoll ist und welche Methode dabei die besten Erfolgsaussichten hat, muss immer individuell beurteilt und mit dem Patienten besprochen werden. Mögliche Risiken für wichtige Strukturen wie z. B. Nerven müssen abgewogen werden.
Sollte ein Zahn aus bestimmten Gründen nicht zu erhalten sein, ist es gut zu wissen, dass der Spezialist die entfernte Zahnwurzel durch eine der Natur nachempfundene künstliche Zahnwurzel, ein Implantat, ersetzen kann.
Eine Patienteninformation zur Wurzelspitzenresektion der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) finden Sie hier.
Ein dauerhaft schönes Lächeln braucht nicht nur gesunde Zähne. Mindestens ebenso wichtig ist gesundes Zahnfleisch. Mit einem wellenförmigen Verlauf umschließt es fest die Zähne und gibt ihnen mit den übrigen Strukturen des Zahnhalteapparates ihren sicheren Halt. Gesundes Zahnfleisch ist jedoch keine Selbstverständlichkeit. Das größte Risiko für das Fundament der Zähne stellen Zahnfleischentzündungen (Parodontitis) dar. Durch sie gehen im Erwachsenalter mehr Zähne verloren als durch Karieserkrankungen.
Die Ursache für Parodontitis sind meist Zahnbeläge, die beim Zähneputzen nicht restlos entfernt werden. Sie enthalten Bakterien, deren Stoffwechselprodukte das Zahnfleisch angreifen. Es kommt zu Rötungen, Schwellungen und Zahnfleischrückgang. Im weiteren Verlauf entstehen zwischen Zähnen und Zahnfleisch so genannte Taschen, worin sich die Keime ungehindert vermehren und im Laufe der Zeit den Knochen angreifen. Schließlich verlieren die Zähne ihren festen Halt, wackeln und fallen schlimmstenfalls sogar aus. Zudem können die Bakterien über das Zahnbett und die Blutbahn auch in andere Bereiche des Körpers gelangen und schwere Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall und Diabetes begünstigen.
Entzündliche Zahnfleischerkrankungen sollte man deshalb immer behandeln lassen. Im Anfangsstadium reicht dazu eine gründliche, professionelle Entfernung aller harten und weichen Beläge (Plaque) beim Zahnarzt meist aus. Bei einer fortgeschrittenen Erkrankung sind jedoch Spezialisten gefragt. Mit mikrochirurgischen Operationstechniken können sie das Zahnfleisch sehr gezielt und schonend eröffnen, um die bakteriellen Ablagerungen auch unter dem Zahnfleisch zu entfernen. Gleichzeitig kann sogar zurückgebildetes Knochengewebe regeneriert oder mit Ersatzmaterial wiederaufgebaut werden. Mit modernen Labortests lassen sich die Parodontitis jeweils verursachenden Bakterien außerdem genau identifizieren, so dass eine zielgerichtete Behandlung mit Antibiotika möglich ist.
Als ergänzende ästhetische Maßnahme können Spezialisten auch zurückgewichenes Zahnfleisch rekonstruieren. Oft liegen infolge einer Parodontitis die Zahnhälse frei. Auch die kleinen Zahnfleischausbuchtungen in den Zahnzwischenräumen (Papillen) können sich zurückbilden. An den Zahnzwischenräumen erscheinen dadurch so genannte „schwarze Dreiecke“. Um die Defekte zu verschließen, werden mikrochirurgisch kleine Gewebeanteile aus anderen Bereichen der Mundschleimhaut transplantiert. (Quelle: DGMKG)
Die zwei häufigsten Formen von Kieferentzündungen sind die zahnbedingte Kieferentzündung (Osteomyelitis) und eine durch knochenhärtende Medikamente mit verursachte, spezielle Entzündung der Kieferknochen („Bisphosphonat-assoziierte Osteonekrose der Kiefer“, BP-ONJ“).
Bei der zahnbedingten Form kommt es in aller Regel durch verschleppte Entzündungen an Zahnwurzeln oder Zahnresten zum Einwandern von Bakterien in den Kieferknochen. Dort kann sich die Entzündung auch ohne größere Schmerzen über einen langen Zeitraum ausbreiten. Diabetes und Erkrankungen, welche die Immunabwehr des Körpers schädigen, begünstigen das Auftreten dieses Krankheitsbildes.
Wenn wegen einer Erkrankung die Einnahme von Bisphosphonaten (Knochenhärtern) erfolgt, kann es nach zahnärztlichen oder mund-chirurgischen Eingriffen wie z.B. Zahnentfernungen zu einer bakteriellen Entzündung von bereits abgestorbenem, aber keinerlei Beschwerden verursachenden Kieferknochen kommen. Eine Vorstellung vor einer solchen Bisphosphonat- Therapie wäre in allen Fällen wünschenswert, um den Zahnstatus zu überprüfen und evtl. zu sanieren.
Die Behandlung beider Formen der Kieferentzündung erfordert viel Erfahrung und ein ausreichend umfangreiches chirurgisches Vorgehen. Dies kann nicht in allen Fällen in lokaler Betäubung geschehen und bedarf in den meisten Fällen einer Nachbehandlung unter stationären Bedingungen, um die bestmöglichen Erfolgsaussichten zu schaffen.
Es kommt vor, das eine Kunststoffprothese zum Zahnersatz aller Zähne im Ober- und Unterkiefer nicht den notwendigen Halt aufweist. Eine solche Prothese kann auch durch permanente Fehlbelastung der Kieferkämme und den damit verbundenen Umbauprozessen im Laufe der Jahre den Halt verlieren. In vielen Fällen kann der Zahnarzt durch Änderungen an der Prothese oder Neuanfertigung den geänderten Anforderungen gerecht werden und einen ausreichenden Prothesenhalt wieder herstellen.
Hierfür ist die Situation im Oberkiefer meist günstig. Lässt sich im Unterkiefer kein zufriedenstellender Halt der Prothese mehr verwirklichen, kann die Kaufähigkeit des Patienten durch kleinere chirurgische Eingriffe verbessert werden.
Eine Möglichkeit stellt die Versorgung mit Implantaten als zusätzlichem Ankerelement für die Prothese dar. In vielen Fällen ist allerdings eine ausreichende Knochendicke zur Versorgung mit Implantaten nicht von vornherein gegeben.
Eine andere Möglichkeit stellt die Veränderung der Weichteilgrenzen am Kieferknochen dar. Hierbei werden die Weichteile des Mundbodens vom Unterkiefer gelöst und in einer tieferen Position wieder an der Unterkieferbasis befestigt (Mundbodensenkung). In ähnlicher Art und Weise können die Weichteile zwischen Kiefer und Wange (Mundvorhof) zur Wange und Unterlippe gelöst und verschoben werden (Vestibulumplastik). Zur Bedeckung der Wundflächen werden beide Verfahren werden manchmal mit der Verpflanzung (Transplantation) von Haut oder Schleimhaut kombiniert.
Ein weiteres Verfahren ist der Wiederaufbau des ehemals zahntragenden knöchernen Kieferabschnitts. Hierzu werden eigener Knochen (z. B. aus anderen Bereichen der Mundhöhle) und/oder Knochenersatzmaterialien verwendet. Ein solcher Knochenaufbau ermöglicht einerseits die anschließende Versorgung mit einer Vollprothese, aber auch das Einbringen von Implantaten, welche die Kaubelastung besser auf den Knochen übertragen.