Aktuelles

Und noch ein neues Gesicht in unserer Praxis

Vor einigen Tagen hat mit Frau Bibow eine echte Allrounderin ihre Tätigkeit in der Praxis aufgenommen.

Nach ihrer Ausbildung zur Arzthelferin (heute: Medizinischen Fachangestellten) in einer Lübecker Praxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie war sie in einer Praxisklinik für Plastische Chirurgie, einer Praxisklink für Orthopädie, in einem Lübecker OP-Zentrum, einer Praxis für Physiotherapie sowie einer chirurgischen Praxis in Bad Schwartau tätig.

Frau Bibow wird bei uns einerseits am Empfang eingesetzt und für alle administrativen Aufgaben zuständig sein. Außerdem unterstützt sie ihre Kolleginnen in der Behandlungsassistenz. In dieser Funktion wird sie zur Zeit eingearbeitet.

Willkommen in der mkg bad schwartau und auf gute Zusammmenarbeit!

„Kunst in der Praxis“ Januar bis April 2022: Barbara Pröttel

Den Jahresbeginn in Sachen Kunst in unserer Praxis macht die geborene Mühlheimerin Barbara Pröttel.

Nach einem Studium in Braunschweig und langjähriger Berufstätigkeit im sozialen und Fortbildungsbereich zog die Künstlerin 2002 nach Schleswig-Holstein und richtete sich 2004 ein Atelier in Bad Schwartau ein. Seit 2009 richtet Barbara Pröttel regelmäßig Ausstellungen im nord- und süddeutschen Raum aus.

Weitere Informationen zur Künstlerin und ihrer Ausstellung in unserer Praxis erfahren Interessierte auf unserer Seite „Kunst in der Praxis„.

Änderungen im Praxisablauf durch das Infektionsschutzgesetz

Das Infektionsschutzgesetz wird regelmäßig der Coronalage angepasst. Durch die letzte Änderung, gültig ab dem 29.11.21, ergeben sich folgende Änderungen für unsere Patienten und Besucher:

Besucher dürfen die Praxis nur betreten, wenn sie einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen können.

Patienten sind keine Besucher, sie müssen deshalb nicht getestet werden. Ebenfalls nicht getestet werden müssen:

  • bei der Behandlung minderjähriger Kinder eine sorgeberechtigte Person
  • bei der Behandlung betreuungsbedürftiger Personen eine Begleitperson.

Falls Begleitpersonen, die keinen aktuellen Test bei sich führen, ihre Anwesenheit bei der Behandlung von Angehörigen für dringend notwendig halten, schreibt der Gesetzgeber vor, diesen Personen die Möglichkeit zu einem Schnelltest anzubieten. Dieser Pflicht werden wir, sofern Schnelltests vorliegen, nachkommen. Leider haben auch wir derzeit große Probleme beim Einkauf solcher Tests. Schon aus diesem Grund kann es sein, dass wir Angehörige bitten müssen, die Praxis nicht zu betreten.

Außerdem erfordert die Durchführung eines Schnelltests bis zum Vorliegen eines Ergebnisses bis zu 30 Minuten Zeit. Entsprechend sollten solche Personen bitte früher zu dem Behandlungstermin des Patienten erscheinen und ihren Wunsch nach einem Test äußern.