Aktuelles
Änderungen im Praxisablauf durch das Infektionsschutzgesetz
Das Infektionsschutzgesetz wird regelmäßig der Coronalage angepasst. Durch die letzte Änderung, gültig ab dem 29.11.21, ergeben sich folgende Änderungen für unsere Patienten und Besucher:
Besucher dürfen die Praxis nur betreten, wenn sie einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen können.
Patienten sind keine Besucher, sie müssen deshalb nicht getestet werden. Ebenfalls nicht getestet werden müssen:
- bei der Behandlung minderjähriger Kinder eine sorgeberechtigte Person
- bei der Behandlung betreuungsbedürftiger Personen eine Begleitperson.
Falls Begleitpersonen, die keinen aktuellen Test bei sich führen, ihre Anwesenheit bei der Behandlung von Angehörigen für dringend notwendig halten, schreibt der Gesetzgeber vor, diesen Personen die Möglichkeit zu einem Schnelltest anzubieten. Dieser Pflicht werden wir, sofern Schnelltests vorliegen, nachkommen. Leider haben auch wir derzeit große Probleme beim Einkauf solcher Tests. Schon aus diesem Grund kann es sein, dass wir Angehörige bitten müssen, die Praxis nicht zu betreten.
Außerdem erfordert die Durchführung eines Schnelltests bis zum Vorliegen eines Ergebnisses bis zu 30 Minuten Zeit. Entsprechend sollten solche Personen bitte früher zu dem Behandlungstermin des Patienten erscheinen und ihren Wunsch nach einem Test äußern.
Wir wünschen Frohe Weihnachten!
Wir wünschen allen Besuchern unserer Website und besonders allen Patienten und ihren Angehörigen eine besinnliche und schöne Adventszeit und ein frohes Weihnachtsfest!
Bleiben Sie gesund, lassen Sie sich die gute Laune nicht verderben und machen mit Sie mit Ihren Lieben das Beste aus der derzeitigen Situation und den bereits zweiten „Corona-Weihnachten“.
Alles Gute wünscht das Team der mkg bad schwartau
Nächste Altgoldspende der mkg bad schwartau geht nach Warnemünde
Jeder Patient unserer Praxis, bei dem Zähne entfernt werden müssen, wird auf die Möglichkeit einer Altgoldspende angesprochen. Nachdem wir in diesem Jahr bereits im Januar eine Altgoldspende verteilt haben, war der entsprechende Behälter bereits wieder gut gefüllt. Also entschlossen wir uns, noch in 2021 eine zweite Spende auf den Weg zu bringen.
Mittlerweile ist das Zahnmaterial verarbeitet (vielen Dank erneut an Frau Borowski und die Firma Kulzer!) und die Spendensumme wurde ausgezahlt. Es wurden 2.884,92 € erlöst.
An wen die Spende geht, wurde wie immer vom gesamten Praxisteam bestimmt. Sie kommt dem „MSC Marine Science Center“ in Warnemünde zugute.
Das Marine Science Center zählt auf dem Gebiet der Meeressäugerforschung zu den weltweit führenden Robbenforschungs zentren. Die Forschung befasst sich hauptsächlich mit den Sinnessystemen und den kognitiven Fähigkeiten von Meeressäugern. Innerhalb des Yachthafens Hohe Düne (Rostock) befinden sich die Räumlichkeiten des Instituts auf dem ca. 50 m langen Schiff „Lichtenberg“. In den abgezäunten Bereichen um das Schiff, direkt an der Ostmole der Warnow, wird im Moment mit zwölf Seehunden, zwei Seelöwen und einem Seebären gearbeitet. Damit befinden sich Repräsentanten sowohl der Hundsrobben als auch der Ohrenrobben am Marine Science Center. Dies ermöglicht vielfältige Möglichkeiten zum sehr reizvollen Vergleich innerhalb der beiden Robbenfamilien.
Ein kurzzeitiger Gast war der von seiner Mutter verlassene Heuler Anton, der von Mitarbeitern des MSC aufgezogen und mittlerweile wieder in die Ostsee entlassen werden konnte.
Gerne können Sie die Tiere im Internet oder direkt vor Ort in Hohe Düne besuchen.